Arbeitnehmerschutz & Brandschutz

Unser Unternehmen stellt Sicherheitsfachkräfte nach dem ArbeitnehmerInnenschutz-Gesetz zur Verfügung. Dieses Gesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass seine Angestellten und Dienstnehmer vor Gefahren geschützt sind. Hierbei geht es vor allem um die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Gesundheit. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Präventivkräfte (Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner) zu beschäftigen. Er kann eine entsprechend ausgebildete und geprüfte Sicherheitsfachkraft einstellen oder er kann auf externe wie jene unseres Unternehmens zurückgreifen.

Arbeitnehmerschutz

Die Sicherheitsfachkraft kümmert sich um folgende Aufgaben: 

Unfallverhütung

Analyse und Einschätzen von Gefahren

Bewertung des Umgangs mit Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln

Planung und Gestaltung der Arbeitsplätze nach präventiven Gesichtspunkten

Erstellen von Betriebsanweisungen

Organisation von Schulungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

Brandschutz

Die Sicherheitsfachkraft organisiert den vorbeugenden Brandschutz. Sie kümmert sich um Wartung und Pflege der Brandschutzeinrichtungen. Zum Beispiel überprüft sie nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig die Funktionstüchtigkeit der Brandmelder und der Feuerlöscher. Sie achtet darauf, dass sämtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Grundkenntnisse darüber erhalten und die Brandschutzmaßnahmen umsetzen.

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